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Mitgliedschaft

Vorteile einer Mitgliedschaft im DAV Pfullendorf

Bergsport erleben

• In Ausbildungskursen lernst du alles Wichtige rund um den Bergsport.
• Bei den geführten Touren bist du unter qualifizierter Leitung unterwegs.
• Du lernst Tourenpartner und Gleichgesinnte kennen.
• Im DAV-Shop (www. dav-shop. de) erhältst du Rabatte auf alle Produkte.
• Beim DAV Summit Club kannst du Bergreisen günstiger buchen: www. dav-summit-club. de
  
Die richtigen Infos bekommen

• In den Bibliotheken erhältst du kostenlosen oder vergünstigten Zugriff auf Karten, Führer und Bücher.
• Das Bergsteigermagazin DAV Panorama schicken wir dir kostenlos frei Haus und/oder als App.
• Das Jahresprogramm des DAV Pfullendorfs bekommst du ebenfalls frei Haus.


Hütten bervorzugt nutzen

• Auf über 2.000 Hütten der alpinen Vereine übernachtest du günstiger.
• Zu vielen Selbstversorgerhütten hast du exklusiven Zugang.
• Auf Alpenvereinshütten bekommst du ein vergünstigtes Bergsteigeressen.
• In ausgewiesenen Bereichen der Alpenvereinshütten kannst du dich selbst versorgen.
 
Mehr Sicherheit genießen

• Als Mitglied bist du bei alpinen Unfällen weltweit versichert. Infos zum Alpinen Sicherheits-Service (ASS) gibt es hier.
• Zusätzliche Versicherungen für den Bergsport (Reiserücktritt, Expeditionen) kannst du als DAV-Mitglied exklusiv abschließen: Einen Überblick gibt es hier.
• Die Ergebnisse der DAV-Sicherheitsforschung stehen dir zur Verfügung. Die aktuellen Themen gibt es hier.


Besser klettern 

• Du bekommst vergünstigten oder exklusiven Zugang zu DAV-Kletteranlagen.
• Bei den Indoor- und Outdoor-Kursen erlernst du den Klettersport.
• Für den leistungsorientierten Nachwuchs gibt es vielfältige Förderungen - bis hin zur Nationalmannschaft.
• In vielen Sektionen bestehen spezielle Klettergruppen für Menschen mit Behinderungen.

Mitglied werden

Sichern Sie sich die Vorteile einer Mitgliedschaft

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung wurden die Beiträge ab 01.01.21 wie folgt festgelegt:

Die Beiträge ab 2021 sind wie folgt:

Mitgliedskategorie Alter (Stichtag 01.01.) Jahrgang Beitrag in €
A - Mitglieder - Vollbeitrag     59,00
B - Mitglieder - Partnerbeitrag     33,00
C - Mitglieder - Gastmitglied     33,00
Junioren 19 bis 25 Jahre 1998 - 2004 33,00
Kinder, Jugendliche und Einzelmitglied bis 18 Jahre 2005 u. jünger 21,00
Familienbeitrag *)     92,00
* Familien, bei denen beide Elternteile und deren Kinder unter 18 Jahren derselben Sektion angehören, einen gemeinsamen Wohnsitz und ein gemeinsames Konto haben.
 

Mitgliedskategorie:

Ein Mitglied wird automatisch der nächst höheren Kategorie zugeordnet, wenn es das entsprechende Lebensalter erreicht hat.

Aufnahmegebühr:

ist von Neumitgliedern der Kategorien: A und B-Mitglieder sowie Junioren zu entrichten. Die Aufnahmegebühr beträgt jeweils die Hälfte (Faktor 0,5) des aktuellen Jahresbeitrages (z.B. für ein A-Mitglied 25,00 €). Bei nachweisbarem, lückenlosen Übertritt von einer anderen DAV-Sektion werden keine Aufnahmegebühren erhoben.

Beitragsermäßigungen:

Einen ermäßigten Beitrag gibt es für Eintritte in die Sektion in der Zeit vom 01.09. bis 31.12. eines Jahres. Für diesen Zeitraum ist der jeweils halbe Jahresbeitrag zu entrichten.

Auf Antrag sind folgende Beitragsermäßigungen möglich:
(Antrag bis spätestens 15. Oktober beim 1. Vorsitzenden)

  • Für A-Mitglieder, die älter als 70 Jahre sind, sie zahlen dann den B-Mitglied-Beitrag.
  • Auf Antrag gilt als Kind im Sinne des Familienbeitrages auch ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist.
  • Alleinerziehende können ebenfalls eine Familienmitgliedschaft beantragen, das Elternteil muss A-Mitglied sein.
  • Schwerbehinderte (ab Behinderungsgrad 50 %) auf Nachweis ebenfalls eine Beitragsermäßigung (B-Mitglied) beantragen.

Beitragszahlung:

Die Beiträge werden mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Der Bankeinzug erfolgt jeweils jährlich am 2. Januar. Die neuen Mitgliedsausweise (Scheckkartenformat) für das aktuelle Vereinsjahr werden nach erfolgtem Bankeinzug jeweils Anfang Februar zugestellt.

  • der Mitgliedsausweis ist immer nur ein Jahr gültig
  • der Aufdruck "gültig bis 28.02. des Folgejahres" hat nur dann Wirkung, wenn die Mitgliedschaft auch im Folgejahr weiterbesteht und dafür der Betrag entrichtet ist bzw. wird. Ansonsten verliert der Ausweis zum 31.12. seine Gültigkeit. Anrechte und Versicherungsschutz enden am Jahresende.
  • der Ausweis muss vom Mitglied unterschrieben sein
  • der Ausweis ist nur gültig in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass etc.)

Sind Sie mit der Abbuchung aus irgendwelchen Gründen nicht einverstanden, geben Sie die Lastschrift nicht sofort durch Ihre Bank zurück. Nach Rücksprache mit dem Schatzmeister erhalten Sie die zuviel erhobenen Beiträge wieder erstattet, ohne unsere Kasse mit unnötigen Bankgebühren (bis 7,00 € !!!) zu belasten. Von Mitgliedern verursachte Rücklastschrift-Gebühren werden nachbelastet.

Teilen Sie uns bitte Änderungen Ihrer Anschrift bzw. Bankverbindung bis spätestens zum 15. Oktober mit.

Die Bankverbindung der Sektion bei der Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch ist:      IBAN: DE36690516200000497495     BIC: SOLADES1PFD

Austritte:

Austritte sind gemäß Satzung bis zum 30. September schriftlich zu erklären.

Mitgliederverwaltung:

Alle Namens- oder Anschriftsänderungen bzw. eine Änderung Ihrer Bankverbindung oder beitragswirksame Veränderungen des Familienstandes sollten Sie unverzüglich dem Vorstand oder direkt der Mitgliederverwalterin Maria Prütting melden. Dies gillt auch für Kündigungen.

Maria Prütting, Tel. 07552/9289374
maria.pruetting@dav-pfullendorf.de

oder alternativ an die Vereins-Mailadresse:
info@dav-pfullendorf.de

Nur dann ist gewährleistet, dass alle Zustellungen, inkl. die des PANORAMA, rechtzeitig und regelmäßig bei Ihnen ankommen. Dadurch können auch die hohen Gebühren der örtlichen Meldeämter sowie die mit ebenfalls hohen Bankgebühren belegten Rücklastschriften vermieden werden. Diese Gebühren müssen wir ggf. nachbelasten. Bei allen Veränderungs-Angaben ist immer hilfreich, wenn Sie alle jeweils betroffenen Mitglieder einzeln aufführen.

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